Abbruch Studentenheim Pädagogische Hochschule Baden

Auftraggeber:

Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.

Ort:

Baden, Mühlgasse 67, Niederösterreich

Erbrachte Leistungen:

Örtliche Bauaufsicht ÖBA – Technische und kaufmännische Aufsicht und Baustellenkoordination gem. BauKG: Überwachung der Abbruchmaßnahmen, Termin-, Fristen- und Kostenüberwachung, Organisation und Leitung von Baubesprechungen, Freigaben nach Schad- und Störstoffentfrachtung, Kontrolle der Einhaltung von relevanten Rechtsnormen, Leistungskontrolle, Aufmaß- und Rechnungsprüfung, Projektdokumentation und Abschlussbericht

Projektbeschreibung

Am Areal der Pädagogischen Hochschule PH – Baden wurde das bestehende Studentenheim in der Mühlgasse 67 vollständig abgebrochen. Das Gebäude befand sich in schlechtem bis desolatem Zustand und wies eine überbaute Fläche von rund 1.550 m² sowie eine Gesamtkubatur von etwa 18.800 m³ auf. Davon entfielen rund 15.900 m³ auf Bauteile über Gelände und rund 2.900 m³ auf Bauteile unter Gelände. Zusätzlich waren Bauteile der Haupteingangsüberdachung, Außentreppen und Fundamente rückzubauen.

Der Projektablauf reichte von Freischaltung, Räumung und Demontage über den maschinellen Rückbau bis zu Entsorgung, Wiederverfüllung und Rekultivierung. Die Besonderheit dieses Projektes lag in der Kombination aus vollständigem Gebäudeabbruch, beengter Lage am Hochschulareal und hohen Anforderungen an eine staub- und lärmarme Abwicklung. Angrenzende Bestandsgebäude, Sport- und Parkplatzflächen sowie der laufende Hochschulbetrieb mussten bei Baustelleneinrichtung, Sicherheitsvorkehrungen und Bauablauf berücksichtigt werden.

TRUGINA führte die örtliche Bauaufsicht und Baustellenkoordination durch. Geprüft wurden unter anderem Abbruchkonzept, Zeitplan, Baufortschritt, Sicherheitsvorkehrungen, Entsorgungswege sowie technische und kaufmännische Nachweise. Im Zuge des Rückbaus wurden rund 5.880 t Betonabbruch, rund 3.993 t Bauschutt, rund 21 t Baustellenabfälle, rund 23 t Metalle sowie asbesthaltige Abfälle mit den Schlüsselnummern SN 31437 und SN 31412 nachweislich entsorgt. Für die Wiederverfüllung kam geprüftes Recyclingmaterial zum Einsatz. Die Beweissicherung dokumentierte, dass an der angrenzenden Bausubstanz keine Schäden festgestellt wurden.