Abbauplanungen
Markscheidewesen
WASSERRECHTLICHE AUFSICHTEN
Abbauplanungen
Für die Gewinnung (Abbau) mineralischer Rohstoffe sind abhängig von der Lage des Planungsgebietes, in der Regel mehrere Genehmigungen erforderlich:
- Gemäß Mineralrohstoffgesetz z. B. Bergwerksberechtigung, Gewinnungsbetriebsplan,
- Gemäß Wasserrechtsgesetz z. B. für eine Nassgewinnung unter dem Höchstgrundwasserspiegel oder für einen Trockenabbau in wasserrechtlich geschützten Gebieten eine wasserrechtliche Bewilligung
- Gemäß den Naturschutzgesetzen der Länder in der Regel auch naturschutzbehördliche Bewilligungen
- Gemäß Forstgesetz sind für bewaldete Flächen Rodungsbewilligungen erforderlich
- Gemäß den Raumordnungsgesetzen der Länder sind unter Umständen vor Einreichung / Beantragung der vorgeschriebenen Abbaugenehmigungen Umwidmungsverfahren in Absprache mit Gemeinde und Raumordnungsbehörde des Landes durchzuführen.
Wir verfügen auf diesem Gebiet über langjährige Erfahrungen und erstellen für Sie, zum Teil mit Partnern, die erforderlichen Projektunterlagen, reichen diese bei den zuständigen Behörden ein und erwirken die erforderlichen Bewilligungen. Weiters sind wir seit vielen Jahren als behördlich bestellte Aufsicht gemäß Wasser-, Forst- und Naturschutzrecht, sowie als verantwortlicher Markscheider anerkannt und tätig. Daher ist es auch möglich Ihre Abbauprojekte vom unverritzten Gelände bis zum Abschluss der Rekultivierung zu betreuen.
Unser Ingenieurleistungen im Bereich Mineralrohstoffgewinnung umfassen:
- Beratung in Widmungsfragen
- Vermessung
- Projekterstellung
- Behördenvertretung
- Abbauplanung und bergbautechnische Beratung
- Erstellung von Rodungs-/Aufforstungsunterlagen
- Erstellung von Rekultivierungsunterlagen
Markscheidewesen
Folgende Tätigkeiten führen wir für Sie aus:
- Vermessungsarbeiten im Tagebau
- Anfertigung und Führung / Archivierung des Bergbaukartenwerkes
- Abbauplanung (Grobplanung, Detailplanung, Projektmanagement)
- Aufgaben der bergbaulichen Raumordnung (Bergbaugebiete)
- Wahrnehmung der bergbaulichen Sicherungspflicht
- Abschlussplanung mit Sicherung der Oberflächennutzung nach Beendigung der Bergbautätigkeit
Bei während der Gewinnung im Locker- und Festgesteinstagebau auftretenden Problemen übernehmen wir auch die Funktion eines Mediators. In Abstimmung mit den jeweils zuständigen (Amts-) Sachverständigen finden wir eine einvernehmliche und zweckdienliche Lösung für einen gefährdungsfreien Betrieb.
Wasserrechtliche Aufsichten
Bei Materialgewinnung im Grundwasserschwankungsbereich oder in wasserrechtlich besonders geschützten Gebieten ist neben der Bewilligung nach dem Mineralrohstoffgesetz auch eine wasserrechtliche Bewilligung erforderlich.
Seitens der Behörde wird in diesen Fällen eine wasserrechtliche Bauaufsicht gemäß § 120 Wasserrechtsgesetz durch Bescheid bestellt. Die wasserrechtliche Aufsicht hat die fach- und vorschriftsmäßige Ausführung der Arbeiten und die Einhaltung der Bescheidauflagen zu überprüfen. Der Umfang der Aufsichtstätigkeit wird im Detail im Wasserrechtsbescheid festgelegt und umfasst regelmäßige Kontrollen vor Ort samt Dokumentation, gegebenenfalls auch Vermessung mit Erstellung von Bestandsplänen, Auswertung der Ergebnisse der Grundwasserbeweissicherungen etc., sowie die im Regelfall jährliche Berichterstattung an die Behörde.
Unsere von den Behörden bestellten Aufsichtsorgane bringen vielfach langjährige Erfahrung aus ihrer Tätigkeit als wasserrechtliche Bauaufsichten ein.