Abbauplanungen
Bergbauliche Vermessung und Markscheidewesen
WASSERRECHTLICHE AUFSICHTEN
Abbauplanungen
Für die Gewinnung (Abbau) mineralischer Rohstoffe sind abhängig von der Lage des Planungsgebietes, in der Regel mehrere Genehmigungen erforderlich:
- Gemäß Mineralrohstoffgesetz z. B. Bergwerksberechtigung, Gewinnungsbetriebsplan,
- Gemäß Wasserrechtsgesetz z. B. für eine Nassgewinnung unter dem Höchstgrundwasserspiegel oder für einen Trockenabbau in wasserrechtlich geschützten Gebieten eine wasserrechtliche Bewilligung
- Gemäß den Naturschutzgesetzen der Länder in der Regel auch naturschutzbehördliche Bewilligungen
- Gemäß Forstgesetz sind für bewaldete Flächen Rodungsbewilligungen erforderlich
- Gemäß den Raumordnungsgesetzen der Länder sind unter Umständen vor Einreichung / Beantragung der vorgeschriebenen Abbaugenehmigungen Umwidmungsverfahren in Absprache mit Gemeinde und Raumordnungsbehörde des Landes durchzuführen.
Wir verfügen in diesem Fachbereich über langjährige Erfahrung und umfassende Expertise. Für Sie erstellen wir – bei Bedarf in Zusammenarbeit mit bewährten Partnern – sämtliche erforderlichen Projektunterlagen, bringen diese bei den zuständigen Behörden ein und begleiten das Verfahren bis zur Erwirkung der notwendigen Bewilligungen.
Seit vielen Jahren sind wir zudem als behördlich bestellte Aufsichtspersonen gemäß Wasser-, Forst- und Naturschutzrecht anerkannt und tätig.
In Kooperation mit qualifizierten und zugelassenen Partnern bieten wir darüber hinaus auch Leistungen des verantwortlichen Markscheiders an. Dadurch sind wir in der Lage, Ihr Abbauprojekt ganzheitlich zu betreuen – vom unverritzten Gelände bis zum Abschluss der Rekultivierung.
Unser Ingenieurleistungen im Bereich Mineralrohstoffgewinnung umfassen:
- Beratung in Widmungsfragen
- Vermessung
- Projekterstellung
- Behördenvertretung
- Abbauplanung und bergbautechnische Beratung
- Erstellung von Rodungs-/Aufforstungsunterlagen
- Erstellung von Rekultivierungsunterlagen
Bergbauliche Vermessung und Markscheidewesen
Im Rahmen von Abbauprojekten übernehmen wir bergbauliche Vermessungs- und Dokumentationsaufgaben als integralen Bestandteil einer fachgerechten Planung und Betriebsführung.
Unsere Leistungen umfassen insbesondere:
- Vermessungsarbeiten im Locker- und Festgesteinstagebau
- Mitwirkung bei der Anfertigung und Führung des Bergbaukartenwerkes
- Abbauplanung (Grob- und Detailplanung) sowie projektbegleitende Koordination
- Aufgaben der bergbaulichen Raumordnung
- Mitwirkung bei der Wahrnehmung der bergbaulichen Sicherungspflicht
- Abschlussplanung zur Sicherung der Oberflächennutzung nach Beendigung der Bergbautätigkeit
Markscheiderische Leistungen erfolgen in Zusammenarbeit mit entsprechend befugten Ingenieurbüros und/oder Ziviltechnikern sowie im Rahmen gesetzlicher Bestellungen nach dem Mineralrohstoffgesetz.
Bei komplexen geologischen oder betrieblichen Fragestellungen unterstützen wir unsere Auftraggeber zudem in koordinierender und moderierender Funktion. In Abstimmung mit Behörden, Sachverständigen und Projektbeteiligten entwickeln wir sachgerechte und rechtssichere Lösungen für einen geordneten und sicheren Betrieb.
Wasserrechtliche Aufsichten
Bei Materialgewinnung im Grundwasserschwankungsbereich oder in wasserrechtlich besonders geschützten Gebieten ist neben der Bewilligung nach dem Mineralrohstoffgesetz auch eine wasserrechtliche Bewilligung erforderlich.
Seitens der Behörde wird in diesen Fällen eine wasserrechtliche Bauaufsicht gemäß § 120 Wasserrechtsgesetz durch Bescheid bestellt. Die wasserrechtliche Aufsicht hat die fach- und vorschriftsmäßige Ausführung der Arbeiten und die Einhaltung der Bescheidauflagen zu überprüfen. Der Umfang der Aufsichtstätigkeit wird im Detail im Wasserrechtsbescheid festgelegt und umfasst regelmäßige Kontrollen vor Ort samt Dokumentation, gegebenenfalls auch Vermessung mit Erstellung von Bestandsplänen, Auswertung der Ergebnisse der Grundwasserbeweissicherungen etc., sowie die im Regelfall jährliche Berichterstattung an die Behörde.
Unsere von den Behörden bestellten Aufsichtsorgane bringen vielfach langjährige Erfahrung aus ihrer Tätigkeit als wasserrechtliche Bauaufsichten ein.