Abbauplanungen
Markscheidewesen
WASSERRECHTLICHE AUFSICHTEN

ABBAUPLANUNGEN

Für die Gewinnung (Abbau) mineralischer Rohstoffe sind abhängig von der Lage des Planungsgebietes, in der Regel mehrere Genehmigungen erforderlich:

  • Gemäß Mineralrohstoffgesetz z. B. Bergwerksberechtigung, Gewinnungsbetriebsplan,
  • Gemäß Wasserrechtsgesetz z. B. für eine Nassgewinnung unter dem Höchstgrundwasserspiegel oder für einen Trockenabbau in wasserrechtlich geschützten Gebieten eine wasserrechtliche Bewilligung
  • Gemäß den Naturschutzgesetzen der Länder in der Regel auch naturschutzbehördliche Bewilligungen
  • Gemäß Forstgesetz sind für bewaldete Flächen Rodungsbewilligungen erforderlich
  • Gemäß den Raumordnungsgesetzen der Länder sind unter Umständen vor Einreichung / Beantragung der vorgeschriebenen Abbaugenehmigungen Umwidmungsverfahren in Absprache mit Gemeinde und Raumordnungsbehörde des Landes durchzuführen.


Wir verfügen auf diesem Gebiet über langjährige Erfahrungen und erstellen für Sie, zum Teil mit Partnern, die erforderlichen Projektunterlagen, reichen diese bei den zuständigen Behörden ein und erwirken die erforderlichen Bewilligungen. Weiters sind wir seit vielen Jahren als behördlich bestellte Aufsicht gemäß Wasser-, Forst- und Naturschutzrecht, sowie als verantwortlicher Markscheider anerkannt und tätig. Daher ist es auch möglich Ihre Abbauprojekte vom unverritzten Gelände bis zum Abschluss der Rekultivierung zu betreuen.


Unser Ingenieurleistungen im Bereich Mineralrohstoffgewinnung umfassen:

  • Beratung in Widmungsfragen
  • Vermessung
  • Projekterstellung
  • Behördenvertretung
  • Abbauplanung und bergbautechnische Beratung
  • Erstellung von Rodungs-/Aufforstungsunterlagen
  • Erstellung von Rekultivierungsunterlagen

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MARKSCHEIDEWESEN

Zu den Hauptaufgaben des Markscheidewesens gehören:

  • Bergbauliches Vermessungswesen (Montangeodäsie)
  • Bergbaukartenkunde (Montankartographie)
  • Bergschadenskunde
  • Abbauplanung
  • div. bergrechtliche Aufgaben

Der/die Bergbauberechtigte muss für jeden Bergbaubetrieb einen verantwortlichen Markschei-der/eine verantwortliche Markscheiderin bestellen und dies dem Bundesminister für Finanzen (Abteilung VI/6 Bergbau – Technik und Sicherheit, Denisgasse 31, 1200 Wien) bekannt geben. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird die Bestellung vorgemerkt.

Folgende Tätigkeiten gehören zum Aufgabenbereich des verantwortlichen Markscheiders und werden vom Team Büro DI Trugina & Partner für Sie bei Bedarf ausgeführt:

  • Beaufsichtigungen von Vermessungen beim Bergbau
  • Anfertigung und Führung / Archivierung des Bergbaukartenwerkes
  • Abbauplanung (Grobplanung, Detailplanung, Projektmanagement)
  • Aufgaben der bergbaulichen Raumordnung (Bergbaugebiete)
  • Wahrnehmung der bergbaulichen Sicherungspflicht und
  • bergschadenskundliche Aufgaben, besonders zum Schutz der Oberfläche und zur Sicherung der Oberflächennutzung nach Beendigung der Bergbautätigkeit

Die mit der Thematik schon seit Jahren vertrauten Mitarbeiter aus dem Team Büro DI Trugina & Partner sind Vermittler und bilden die Drehscheibe zwischen dem Betrieb und der Behörde.

Bei während der Gewinnung im Locker- und Festgesteinstagebau auftretenden Problemen können sie auch die Funktion eines Mediators übernehmen. In Abstimmung mit den jeweils zuständigen (Amts-) Sachverständigen ist man stets bestrebt, einvernehmliche zweckdienliche Lösungen für einen gefährdungsfreien Betrieb zu finden.

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WASSERRECHTLICHE AUFSICHTEN

Ist im Zuge der Materialgewinnung der Abbau bis unter den Höchstgrundwasserspiegel vorgesehen, so ist neben der Bewilligung nach dem Mineralrohstoffgesetz auch eine wasserrechtliche Bewilligung erforderlich.

Seitens der Behörde wird in diesen Fällen gemäß § 120 Wasserrechtsgesetz eine wasserrechtliche Bauaufsicht durch Bescheid bestellt. Die wasserrechtliche Aufsicht hat die fach- und vorschriftsmäßige Ausführung der Arbeiten und die Einhaltung der Bescheidauflagen zu überprüfen. Der Umfang der Aufsichtstätigkeit wird im Detail im Wasserrechtsbescheid festgelegt und umfasst regelmäßige Kontrollen vor Ort samt Dokumentation, gegebenenfalls auch Vermessung mit Erstellung von Bestandsplänen, Auswertung der Ergebnisse der Grundwasserbeweissicherungen etc., sowie die im Regelfall jährliche Berichterstattung an die Behörde.

Von der Behörde bestellte Aufsichtsorgane unseres Büros sind in zahlreichen Fällen bereits langjährig als wasserrechtliche Bauaufsichten tätig.

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