Betriebsanlagen

Mit dem hier verwendeten Überbegriff Betriebsanlagen sind im Regelfall gewerbliche Betriebsanlagen gemeint, die gemäß § 74 Gewerbeordnung 1994 und meist auch gemäß den Bauordnungen der Länder bewilligungspflichtig sind.

Je nach Betriebszweck und Anlagenteilen einer gewerblichen Betriebsanlage können u. U. weitere Genehmigungen erforderlich sein oder sind zumindest weitere Fachgebiete im Rahmen des gewerberechtlichen Betriebsanlagengenehmigungsverfahrens abzudecken, um alle erforderlichen Genehmigungen zu erlangen, wie z. B.:

  • eine wasserrechtliche Bewilligung bzw. die Bearbeitung wasserfachlicher Fragstellungen,
  • eine naturschutzbehördliche Bewilligung gemäß den Naturschutzgesetzen der Länder,
  • gemäß Forstgesetz sind für Waldflächen Rodungsbewilligungen (mit oder ohne Ersatzaufforstungen) erforderlich,
  • gemäß den Raumordnungsgesetzen der Länder sind als Grundlage von Baubewilligungen (als Teil von Betriebsanlagengenehmigungsverfahren) u. U. Umwidmungsverfahren in Absprache mit Gemeinde und Raumordnungsbehörde des Landes durchzuführen.

Wir verfügen auf diesem Gebiet über langjährige Erfahrungen und erstellen für Sie, zum Teil mit Partnern, die erforderlichen Projektunterlagen, reichen diese bei den zuständigen Behörden ein und erwirken die erforderlichen Bewilligungen.

Unser Ingenieurleistungen in Betriebsanlagengenehmigungsverfahren umfassen:

  • Beratung in Widmungsfragen
  • Varianten- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
  • Vermessung, Grundlagenerhebung
  • Erstellung Bestandsunterlagen
  • Ausarbeitung der Projekte, Einreichung, Betreuung bei den zuständigen Behörden bis zur Rechtskraft der erforderlichen Bewilligungen
  • Ausschreibung, Erstellung von Leistungsverzeichnissen, Vergabevorschlag
  • Bauüberwachung
  • Kollaudierung


Referenzen